Ansprüche auf Renten- und Krankenversicherungsleistungen
bei unternehmesnahen Verwandten (z.B. Ehegattenbeschäftigung)
Ein Problem dass vielen Unternehmen respektive deren Inhabern nicht bewusst ist.
Die Ehefrau wird im eigenen Unternehmen beschäftigt und es werden vielen Jahre
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Wenn es dann um die Inanspruchnahme von
Krankenversicherungs- oder Rentenversicherungsleistungen geht, verweigert der
Versicherungsträger die Leistungen und verweist auf ein nicht ordentliches
Arbeitsverhältnis oder Scheinbeschäftigung.
Vermeiden Sie dieses Problem schon im Vorfeld und lassen sich die Anerkennung
des Beschäftigungsverhälnisses von Ihrem Versicherungsträger bescheinigen.
Wir zeigen Ihnen wie das geht und worauf Sie unbedingt achten müssen um die Vielzahl
der Vorsetzungen für eine solche Anerkennung zu erfüllen !
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf uns wir Helfen Ihnen in diesem Anerkennungsverfahren!